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Foto: Österreichische Lichtbildstelle/ÖNB, Bildarchiv und Grafiksammlung

1917: Kriegswirtschaftliches Ermächtigungsgesetz

Grundlage für die Abschaffung der Demokratie 1933

Das Kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetz (KWEG) war ein aus dem Jahr 1917 stammendes Gesetz, mit dem die Regierung der österreichischen Reichshälfte bevollmächtigt wurde, zur Linderung der wirtschaftlichen Notlage Notverordnungen mit Gesetzeskraft ohne Beiziehung des Parlaments zu erlassen. Nach dem Zerfall der Habsburgermonarchie wurde das KWEG von der provisorischen österreichischen Staatsregierung weiter angewendet und schließlich 1920 per Verfassungs-Übergangsgesetz offiziell in die Rechtsordnung der Republik übernommen. Die österreichische Bundesregierung erließ in Folge zahlreiche, nicht mit Wirtschaftsfragen in Zusammenhang stehende Verordnungen auf Basis des KWEG, in der Regel zur Verlängerung auslaufender Rechtsnormen oder zur Schließung von Gesetzeslücken. Dies geschah stets mit Zustimmung des Parlaments, das die Verordnungen in Folge auch bestätigte. Die Praxis, die Verordnungen innerhalb einer festgelegten Frist dem Parlament zur Bestätigung vorzulegen, entfiel jedoch stillschweigend ab 1928.

 

Nach der Ausschaltung des Parlaments im März 1933 wurde das KWEG von Bundeskanzler Engelbert Dollfuß in großem Stil missbräuchlich angewendet, um politische Gegner*innen auszuschalten und das Staatswesen nach seinen Vorstellungen umzugestalten. Bis zur Oktroyierung der neuen, autoritären Verfassung im Mai 1934 bildeten auf Basis des KWEG erlassene Notverordnungen die Grundlage des Handelns der Regierung. Erst im Jahr 1946 wurde das KWEG per Bundesverfassungsgesetz endgültig für aufgehoben erklärt.

Jahr
1917
Autor*innen