1920: Bundes-Verfassungsgesetz
Kompromiss als demokratisches Grundprinzip
„Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus. Österreich ist ein Bundesstaat, [der] aus den selbständigen Ländern [gebildet wird]“. Dies sind die Grundsätze der Bundesverfassung 1920. Damals ging es um die grundsätzliche Gestaltung des neuen Staates: Sollte er zentralistisch oder föderalistisch organisiert sein? Bei diesem Thema traten die grundlegenden Unterschiede der großen politischen Kräfte deutlich zutage. Mit der Ausarbeitung des Regierungsentwurfs wurde von Staatskanzler Karl Renner der anerkannte Staatsrechtslehrer Hans Kelsen (1881–1973) beauftragt. Die Zeit drängte nicht nur wegen der Vorgaben des Friedensvertrags von Saint-Germain, sondern auch wegen des Partikularismus und der Separationsbestrebungen mancher Länder.
Dass sich in der Frage des Föderalismus letztlich doch die eher zentralistischen Vorstellungen der Sozialdemokraten stärker durchsetzten, ging nicht unwesentlich auf den christlichsozialen Abgeordneten Ignaz Seipel zurück, dem es gelang, innerhalb seiner Partei die Ländervertreter von ihren weitreichenden Forderungen abzubringen. Der österreichische Föderalismus war daher von Anfang an schwach ausgeprägt.
Der Weg zur Verfassung 1920 führte vom Koalitionsprogramm der Sozialdemokraten und Christlichsozialen vom 17. Oktober 1919 über die sechs Entwürfe Hans Kelsens, die Entwürfe des Salzburger Landeshauptmanns Franz Rehrl, des Tirolers Stephan Falser und des christlichsozialen Staatssekretärs Michael Mayr durch zahlreiche Länderkonferenzen schließlich zum Renner-Mayr-Entwurf. Dieser wurde als Gesetz vom 1. Oktober 1920, womit die Republik Österreich als Bundesstaat eingerichtet wird, einstimmig beschlossen. Das österreichische Bundes-Verfassungsgesetz ist somit eine der ältesten heute noch in Geltung stehenden Verfassungen Europas. Es war von Anbeginn unvollständig, weil die Parteien in wichtigen Punkten wie der Grundrechte oder der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern keine Einigung erzielen konnten.
Externe Ressourcen:
Gesetz vom 1. Oktober 1920, womit die Republik Österreich als Bundesstaat eingerichtet wird: http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=sgb&datum=1920&page=1873&size=45