Durch das Habsburgergesetz vom 3. April 1919 wurde habsburgischen Familienangehörigen ein Aufenthalt in Österreich untersagt. Erst nach einem ausdrücklichen Verzicht auf Herrschaftsansprüche, nach einem deklarierten Austritt aus dem „Haus Habsburg-Lothringen“ und nach einem klaren Bekenntnis zur Republik war eine Einreise nach Österreich möglich. Otto Habsburg, der älteste Sohn Kaiser Karls, gab diese Erklärung im Frühjahr 1961 ab. Die Aufhebung des Landesverweises durch den Ministerrat ließ danach jedoch auf sich warten. Habsburg rief daher den Verfassungsgerichtshof an, und, nachdem der sich aus formalen Gründen für nicht zuständig erklärt hatte, den Verwaltungsgerichtshof. Dieser gab am 24. Mai 1963 der Beschwerde statt.
Für Christian Broda, Justizminister, war dieses Urteil ein „Justizputsch“, dem er unter Bruch des Koalitionsvertrages mit der ÖVP in einem Entschließungsantrag gemeinsam mit der FPÖ zu begegnen versuchte. Zwar wurde daraufhin im Nationalrat beschlossen, dass die Bundesregierung und der Hauptausschuss des Nationalrates für derartige Verzichtserklärungen zuständig sind, doch ein solches Gesetz hat keine rückwirkende Wirkung. Um die Koalitionskrise nicht zu verschärfen, einigten sich ÖVP und SPÖ auf ein Stillhalteabkommen. Erst unter der Alleinregierung der ÖVP erhielt Habsburg am 1. Juni 1966 einen uneingeschränkt gültigen österreichischen Reisepass. Letztlich offenbarte die Krise das Sterben der großen Koalition. Die Verzichtserklärung Otto Habsburgs diente der SPÖ primär zur Selbstdarstellung und zum Ausloten der Möglichkeit einer kleinen Koalition mit der FPÖ.