1945: Gründung der 2. Republik
Unabhängigkeitserklärung Österreichs
Am 27. April 1945 beschloss die von SPÖ, ÖVP und KPÖ gebildete Provisorische Staatsregierung ihre erste Regierungserklärung, die „Proklamation der Vorstände der antifaschistischen Parteien Österreichs“. Damit wurde zumindest in Niederösterreich, dem Burgenland und Wien mit Zustimmung der sowjetischen Armeeverwaltung schon 14 Tage nach der Befreiung Wiens vom Nationalsozialismus und noch vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs die Wiederrichtung des Kleinstaates Österreich in seinen Grenzen von 1937 festgehalten. Der Text wurde größtenteils von SPÖ-Staatskanzler Karl Renner entworfen. Schon der Artikel 1 definiert Österreich als demokratische Republik und nennt die Verfassung von 1920 als Maßstab für seine Wiedererrichtung.
Ein weiterer wesentlicher Punkt in dieser Deklaration ist die Ablehnung jeder politischen Mitverantwortung der österreichischen Gesellschaft am Nationalsozialismus, dem Zweiten Weltkrieg und dem Holocaust. Somit wurde der Opfermythos der 2. Republik bereits hier festgeschrieben. Aber es wurde zumindest eine Art „Vergeltungsgesetz“ in Aussicht gestellt, eine Art Ausnahmsrecht gegen jene ehemaligen Mitglieder der NSDAP und der SS, „welche aus Verachtung der Demokratie und der demokratischen Freiheiten ein Regime der Gewalttätigkeit, des Spitzeltums, der Verfolgung und Unterdrückung über unserem Volke aufgerichtet und erhalten“ haben, „welche das Land in diesen abenteuerlichen Krieg gestürzt und es der Verwüstung preisgegeben haben“.
Nach zwei Länderkonferenzen erkannten auch die westlichen Bundesländer sowie die USA, Großbritannien und Frankreich am 19. Oktober die nunmehr erweiterte Staatsregierung Renner an. Eine ihrer Aufgaben war die Vorbereitung der ersten Nationalratswahlen, die am 25. November 1945 stattfanden.